Experte zum Plänen der Ampelkoalition: Teilwarmmiete verursacht hohe Zusatzkosten für Vermieter

Die Ampel-Parteien haben in ihrem Koalitionsvertrag den Umstieg auf die sogenannte Teilwarmmiete festgeschrieben. „Teilwarmmiete bedeutet, dass Vermieter ihre Wohnungen beheizt anbieten sollen. Sie sind für eine 'Basisversorgung mit Wärme' verantwortlich“, erklärte beispielsweise die FDP in ihrem Wahlprogramm. Der zusätzliche Verbrauch, über die hier genannte „Basisversorgung“ hinaus, wird dann wie bisher vom Mieter selbst bezahlt. Das bedeutet also, dass der Vermieter eine Wohnung in der Heizperiode beispielsweise auf 20 Grad erwärmen muss und der Mieter erst ab 21 Grad für das Heizen gesondert zahlen muss.

Ziel der Neuerung soll es sein, Vermieter dazu zu bringen, schlecht gedämmte Wohnungen oder alte Heizungen zu sanieren. Umweltpolitisch ist ein solches Ziel bestimmt zu begrüßen. Auf diese Weise wird die Belastung zur Erreichung des Ziels aber hauptsächlich von den Vermietern getragen. "Die Signalwirkung in Richtung Mieter ist hier fatal“, meint Matthias Heißner, Mitbegründer und Geschäftsführer des Bonitätsprüfers Mietercheck.

„Der Anreiz für den Mieter, sich beim Heizen sparsam zu verhalten, ist damit fast nicht mehr existent. Die Folge ist, dass die Kosten für diesen Lebensstil weitestgehend vom Vermieter getragen werden müssen“, so Heißner. Der Mieter könne bei eisigen Außentemperaturen die Fenster einfach aufreißen, und dem Vermieter so horrende Heizkosten verursachen – dieser müsste ein solches Verhalten erst beweisen. Hinzu komme, dass die Anwendung der Teilwarmmiete eine flächendeckende Einführung von Energiepässen erforderlich macht. Außerdem muss die technische Voraussetzung geschaffen werden, um zu ermitteln, ab wann der Mieter einer Wohneinheit auch für das Heizen zahlen muss. Auch diese Einrichtung erfordert Investitionen. „So entstehen enorme Mehrkosten für die Vermieter von Wohnungen“, so Matthias Heißner. Diese würden in der Regel auf Mieter umgelegt, was die Mietpreise weiter explodieren ließe.

„Ein weiteres wesentliches Problem sind die bestehenden Mietverträge“, so Matthias Heißner. Da nicht mit einer sofortigen Umstellungsrate zu rechnen ist, ergibt sich in einem Übergangszeitraum ein Mischzustand aus "alten Kaltmietverträgen" und "neuen Teilwarmmietverträgen" innerhalb einer Immobile, beispielsweise eines Mehrfamilienhauses. Wenn ein Vermieter in dieser Übergangszeit energetische Modernisierungsmaßnahmen durchführt, ist er gezwungen, diese je nach Art des Mietvertrages unterschiedlich auf die einzelnen Mieter umzulegen.

Durch die Energiepässe und die verschiedenen Mietverträge entsteht für den Vermieter so ein hoher bürokratischer Mehraufwand. Und auch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Mietverhältnisse geht verloren. Pressemitteilung zu: Experte zum Plänen der Ampelkoalition: Teilwarmmiete verursacht hohe Zusatzkosten für Vermieter.

Frau wärmt sich die Hände an älterem Heizkörper

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