Sach- und Fachkunde-Nachweis: So kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach

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Lebenslanges Lernen. Wer sich als Immobilienmakler selbstständig macht, der unterliegt der Weiterbildungspflicht. Innerhalb von 3 Jahren müssen mindestens 20 Stunden belegt werden.

Das regelt der Paragraf § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung (GewO) und § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).

Fallen Sie unter die Weiterbildungspflicht?

Wenn Sie Immobilienmakler oder Verwalter von Wohnimmobilien sind, betrifft Sie die Weiterbildungspflicht. Sobald Sie ein Erlaubnisinhaber sind, müssen Sie sich unabhängig von der tatsächlichen Nutzung weiterbilden. Wenn Sie nur Angestellter sind, aber direkt bei entsprechenden erlaubnispflichtigen Tätigkeiten mitwirken, dann fallen Sie in der Regel auch unter die Weiterbildungspflicht.

Als unmittelbar erlaubnispflichtige Tätigkeit gilt neben dem Erstellen von Exposés und der Durchführung von Besichtigungsterminen auch schon die aktive Teilnahme an Kundengesprächen.
 

Wer fällt nicht unter die Weiterbildungspflicht?

In wenigen Spezialfällen kann die Weiterbildungspflicht erst später greifen oder überhaupt nicht greifen. So unterliegen z. B. Ausgebildete Immobilienfachwirte und geprüfte Immobilienfachwirte in den ersten 3 Jahren ihrer Berufsausübung nicht der Weiterbildungspflicht. Begründet ist dies im Erwerb der Fortbildung bzw. Ausbildung, welche als vollwertige Weiterbildung gilt.

Eine weitere Besonderheit umfasst auch juristische Personen in Form von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG …), hier gilt die Weiterbildungspflicht für alle gesetzlichen Vertreter (z. B. den Geschäftsführer). Möchte man von dieser Regelung abweichen, so muss per Gesellschafterbeschluss festgehalten werden, dass der entsprechende gesetzliche Vertreter keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten durchführt.

Wie muss eine Weiterbildung gemäß Paragraf § 34c Absatz 2a GewO gestaltet sein?

Die Weiterbildung kann grundsätzlich auf drei verschiedene Arten erfolgen. Von der klassischen Präsenzform durch einen Schulungsanbieter, über ein begleitetes Selbststudium mit Prüfung oder als betriebsinterne Weiterbildungsmaßnahme. Beim Selbststudium muss für die Gültigkeit der Weiterbildung zwangsläufig eine Kontrolle vom Lernerfolg stattgefunden haben und auch nachgewiesen werden.

Eine Weiterbildung muss gemäß Anlagen 1 und 2 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) qualitativ hochwertig sein. Jedoch ist die Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen nicht gesetzlich definiert. In der Folge dessen gibt es keine einheitlichen Zertifizierungen oder gar eine Anerkennung durch den Staat. Es gibt sogar eine Formulierung, wonach auch andere geeignete Formen der Weiterbildung zulässig sind, ohne das die „geeignete Form“ definiert ist.

Verschiedene mögliche inhaltliche Sachgebiete sind in den Gesetzestexten enthalten. Das führt zur Frage:

Was muss ein Kurs laut MaBV erfüllen um als Weiterbildung zu zählen?

Die Ausbildungsdauer von 20 Stunden ist im Kern das entscheide Kriterium. Daneben gibt es ein breites inhaltliches Feld von Themenbereichen, welche in der MaBV festgelegt wurden. Die Bereiche sind auch noch weiter untergliedert im § 15b Abs. 1 der MaBV, vertiefend: Anlage 1. Für eine gültige Weiterbildung muss mindestens einer dieser Bereiche enthalten sein. Folgend gehen wir für Sie auf die einzelnen Bereiche kurz ein.

Bei den Grundlagen des Maklergeschäfts geht es um eine grundlegende Perspektive auf das Maklergeschäft. Von der Preisbildung am Immobilienmarkt inklusive der Wertermittlung, über die Marktstruktur, der Erstellung von Exposés und Gebäudeplänen, bis hin zu Versicherungen und Energiethemen.

Die Grundlagen der Finanzierung stellen sich der Frage, wie eine Finanzierung zustande kommt. Angefangen beim Begriff des Eigenkapitals über Investitionsgrundlagen bis hin zu steuerlichen Aspekten der Finanzierung. Ebenfalls enthalten sind die Kosten einer Finanzierung inklusive Kreditsicherung und Beleihungsprüfung.

Der Zusammenhang Steuern und Immobilien bildet auch ein eigenes Feld. Im Zentrum stehen neben den speziellen Verkehrssteuern wie Grunderwerbs und Grundsteuer auch allgemeine Steuern wie Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuern und mehr.

Das letzte große Feld sind die rechtlichen Grundlagen. Was darf man als Makler und was nicht? Welche Mieten sind mit dem Gesetz vereinbar? Ein Punkt ist das Bürgerliche Gesetzbuch von Vertragsrecht über Maklerrecht, Mietrecht bis zum Grundstück kauf und dem allgemeinen Vertragsrecht. Daneben gibt es das Grundbuchrecht, das Wohnungseigentumsgesetz, aber auch viele andere Bereiche wie z.B. die Geldwäsche und deren Vermeidung.

Zusätzlich sind noch die Felder der Kundenberatung, des Wettbewerbsrechts und des Verbraucherschutzes vorhanden.

Was kostet eine Weiterbildung gemäß § 34c Absatz 2a GewO?

Die Weiterbildung in Form des Selbststudiums beginnt gewöhnlich bei ca. 1000€ für die 20 Stunden inklusive eines Nachweises und der Bestätigung des Lernerfolges. In Präsenz kann dieser Bereich bis in oberen vierstelligen Bereich gehen. Essenziell zu wissen ist jedoch das diese Ausgaben steuerlich absetzbar sind — auch wenn dieser Gewinn natürlich erst mal erwirtschaftet werden will.

Muss die besuchte Weiterbildung dem Auftraggeber bestätigt werden?

Im Fall des Immobilienmaklers gibt es keine Pflicht den Auftraggeber in Kenntnis zu setzen. Anders sieht es hingegen bei der Beschäftigung als Wohnimmobilienverwalter aus. Hier muss der Auftraggeber in Textform über das Vorliegen aller berufsspezifischen Qualifikationen inklusive der verpflichtenden Weiterbildungen informiert werden.

Muss man als Makler den Nachweis der Weiterbildung führen?

Als Makler muss ein Nachweis der Weiterbildung nicht jederzeit während der Berufsausübung mitgeführt werden. Jedoch gilt die Pflicht entsprechende Weiterbildungsnachweise über fünf Jahre hinweg zu sammeln. Wer die Nachweise nicht ordnungsgemäß über diesen Zeitraum sammelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Sowohl die zuständige Behörde als auch der Kunde und der potenzielle Kunde kann eine unentgeltliche Erklärung der Qualifikationen und Weiterbildungen der letzten drei Jahre anfordern. Wenn einer Anforderung nicht nachgekommen wird, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Selbiges gilt, wenn die Erklärung nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig abgegeben wurde.

Wie finden Sie einen Anbieter von Weiterbildungen?

Aufgrund der fehlenden Zertifizierung von Weiterbildungsanbietern gibt es kein einheitliches Verzeichnis. Als Recherche bietet sich Ihnen das Internet oder unsere Webpräsenz an. Sie finden unser Videoseminar DSGVO Kompakt in unserem Shop zu einem Vorzugs-Preis von 64,50 Euro. Dieses ist im Rahmen der Fortbildungspflicht anrechenbar und Sie erhalten ein Zertifikat zum Nachweis der Weiterbildung.

Fazit: So kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht nach

Als Immobilienmakler sind 20 Stunden alle 3 Kalenderjahre für Sie verpflichtend. Ob Sie diese Weiterbildung in Präsenz, Digital oder betriebsintern durchführen ist Ihnen überlassen. Es gibt keine einheitliche Zertifizierung für Anbieter, wohl aber ein inhaltliches Curriculum. Die Weiterbildung lässt sich steuerlich Absetzen und darf mit mindestens 1000€ einkalkuliert werden, bei Präsenzausbildungen eher mehr.

Nachweise müssen 5 Jahre aufbewahrt werden und auf Verlangen von Kunden oder Behörden vorgezeigt werden. Es besteht die sogenannte Informationspflicht. Die Nachweise müssen jedoch nicht mitgeführt werden. Wer eine Ausbildung oder Fortbildung zum Immobilienfachwirt absolviert, hat die Weiterbildungspflicht für die ersten 3 Kalenderjahre erfüllt.

Wie kommen Sie nun ihrer Weiterbildungspflicht nach? Besuchen Sie einfach alle 3 Jahre eine entsprechende Fortbildung, bewahren Sie die Nachweise auf und Sie sind auf der sicheren Seite. Gleich was kommen mag: Wenn Sie noch weitere Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Nachrichten.