Förderung für effiziente Gebäude : Neue Fördermöglichkeiten 

Bild einer Fassade eines Wohnblock-Neubaus

Während der laufenden Legislaturperiode wurden einige Gesetze erlassen, welche den Klimaschutz zum Ziel haben und auch auf Wohnungseigentümer größeren Einfluss genommen haben. Eine dieser neuen Regelungen ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Immobilienbesitzer profitieren von den neuen Vorschriften, da energetische Gebäudesanierungen sowie Neubauten besonders bezuschusst werden. Ziel der Regierung ist, die Treibhausemissionen im Gebäudesektor zu senken. 
Es ist zwar zweifelhaft, dass die jüngsten Regelungen die Emissionen in diesem Bereich bis 2030 wie geplant um knapp die Hälfte reduzieren, für Vermieter können sich die neuen Fördermöglichkeiten jedoch lohnen. Aber nicht nur energetische Sanierungen werden belohnt: Auch das Verfahren zur Beantragung von Fördergeldern wird etwas vereinfacht. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude gilt seit Anfang des Jahres und wurde zum 1. Juli 2021 vollständig umgesetzt. Fördergelder können bei der KfW abgerufen werden.


Einheitliche Förderstruktur 

Mit der aus mehreren Teilen bestehenden Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die Förderstruktur für Modernisierungen im Gebäudebereich vereinheitlicht. Wer also Fördergelder beantragen möchte, hat es nun leichter, da es bei der Vielzahl an bisherigen Förderprogrammen nicht immer ganz einfach war zu überblicken, aus welchem Fördertopf Gelder abgerufen werden können. Nicht selten haben Vermieter hier bares Geld liegen gelassen. Dies spiegelt sich auch in den Zahlen der neu eingegangenen Anträge wider: Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) wurden seit Beginn des Jahres über 150.000 Anträge zur Förderung im Rahmen der BEG gestellt. 
Förderungsmöglichkeiten für energieeffizientes Bauen und Sanieren zusammenzufassen, scheint ein Schritt in die richtige Richtung zu sein. Gleichzeitig profitieren Vermieter aber auch von den neuen Fördersätzen. Hier sind unter anderem eine Dämmung der Außenfassade oder die Modernisierung der Heizungsanlage zu nennen, welche rentabler werden und hohe Zuschüsse garantieren. Gleichzeitig erhöhen solche Maßnahmen immer den Wert der Wohnung, wodurch sich bessere Preise am Wohnungsmarkt erzielen lassen. 


Förderklassen im neuen BEG

Die Fördermöglichkeiten für Immobilienbesitzer wurden transparenter gestaltet. Im Zentrum stehen die neuen Förderklassen, welche nicht nur Energieeinsparungen belohnen, sondern auch Nachhaltigkeit sowie weitere ökologische und ökonomische Aspekte im Lebenszyklus einer Immobilie berücksichtigen sollen. Zu unterscheiden ist zwischen der Erneuerbaren-Energien-Klasse und der Nachhaltigkeitsklasse. Erstere wird erreicht, wenn bei dem Einbau einer Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs gedeckt werden. Die Effizienzhausklasse erfordert wiederum ein Nachhaltigkeitszertifikat. Hierzu ist es erforderlich, geeignete bauliche und technische Maßnahmen zu treffen. Neben dem Einbau nachhaltiger Heizungsanlagen sind an dieser Stelle auch die Lüftung und Dämmung der Immobilie entscheidend. 


Mögliche Maßnahmen für ein Effizienzhaus

Die KfW verweist im Rahmen ihres Förderprogramms auf zahlreiche mögliche Maßnahmen, die für einen Neubau geeignet sind, um das Nachhaltigkeitszertifikat zu erhalten. Dämmungen der Außenfassade und des Daches sind gleichsam Bestandteil wie der Einbau von Fenstern mit Dreifachverglasung. Ein Stromspeicher für die Photovoltaik-Anlage wird außerdem ebenso genannt wie die Nutzung von Solarthermie für die Wassererhitzung sowie die Heizung. Die Effizienzhausklasse kann nicht mit der Erneuerbaren-Energien-Klasse kombiniert werden. Dennoch ergeben sich aus den neuen Regelungen beeindruckende Fördermöglichkeiten.


Wie hoch fällt die Förderung aus?

Das geplante energetische Niveau ist entscheidend für die Höhe der Förderung. Um einen Bauzuschuss zu erhalten, muss das neue Gebäude grundsätzlich den bestehenden gesetzlichen Standard übertreffen. Ein Gebäude, welches lediglich 55 % der Primärenergie eines den Vorgaben des Gebäude­Energie­Gesetzes (GEG) entsprechenden Referenzhauses verbraucht, erhält die Effizienzhaus-Stufe 55. Der Zuschuss für diese Effizienzklasse wird mit 18.000 Euro Investitionszuschuss je Wohnung beziffert. 
Neben Effizienzhausstufe 55 existieren unter anderem die Stufen „40“ sowie „40 Plus“. Desto geringer der Verbrauch an Primärenergie umso höher die Fördermöglichkeiten. Effizienzhaus 40 Plus ermöglicht somit einen Investitionszuschuss von 37.500 Euro oder 25 % Tilgungszuschuss auf eine Kreditsumme von 150.000 Euro. Neben diesem Bauzuschuss kann des Weiteren ein Sanierungszuschuss für Wohnungen in Höhe von bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit beantragt werden, sofern die geplanten baulichen Maßnahmen den neuen Vorgaben der Effizienzstufen genügen.


Einschätzung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude

Der Gesetzgeber hat den Klimaschutz in den vergangenen Jahren verstärkt ins Visier genommen. Was auf der einen Seite Kosten verursacht, kann auf der anderen Seite auch genutzt werden, um bleibende Werte zu schaffen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude soll Anreize für Immobilienbesitzer bieten, ihre Wohnungen emissionsschonend zu sanieren und langfristig den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. 
Es ist positiv zu bewerten, dass Vermieter nicht verpflichtet werden, größere Sanierungen vorzunehmen. Andererseits ist ungewiss, was in Zukunft noch kommen wird. Nicht zuletzt die ursprünglich geplante Umlage des CO2-Preises hätte Vermieter finanziell schwer treffen können. Sollten Immobilienbesitzer also derzeit mit dem Gedanken spielen, ihre Objekte grundlegend zu sanieren, sollten sie sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude einmal genauer anschauen. Auch private Vermieter profitieren von den neuen Regelungen und können die Fördermöglichkeiten nutzen, um den Wert ihrer Immobilien zu steigern.