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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

der

 

Vermieterwelt GmbH

 

- nachfolgend “Mietercheck” genannt -

 

 

§ 1 Leistung

 

Gegenstand dieser Bedingungen ist die Nutzung des Internetangebotes von Mietercheck mit den darin enthaltenen Dienstleistungsangeboten durch Eingaben des Nutzers mittels eines Internetbrowsers und somit dem aktiven Wunsch des Nutzers oder Kunden angebotene Dienste von Mietercheck nachzukommen und zu nutzen. Der Nutzer hat die Möglichkeit, i.R. der DSGVO-Bestimmungen und seines berechtigten Interesses die Bonität möglicher Mietinteressenten zu prüfen sowie weitere Produkte und Dienstleistungen online zu beziehen. Vertragspartner ist Vermieterwelt GmbH. Hierbei werden die Bestimmungen der EU-DSGVO sowie weitere für die Zusammenarbeit notwendige gesetzlichen Bestimmungen angewandt und entsprechend befolgt.

 

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Mietercheck bietet dem Nutzer die Möglichkeit, durch die Inanspruchnahme des online-Portals ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags (Kunden-Teilnahmevertrags) anzunehmen, worin die unter § 1 beinhalteten Leistungen beinhaltet sind.
  2. Mietercheck bietet dem Nutzer die Möglichkeit, durch die Inanspruchnahme des Online-Portals ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrags (darin Einmalige Abfrage; kostenfrei) abzugeben, worin auch die unter § 1 ersichtlichen Leistungen beinhaltet sein können.
  3. Die Vertragsannahme zu 1 durch Mietercheck erfolgt durch Rücksendung einer bestätigenden Email an den Nutzer. In dieser E-Mail werden dem Nutzer ein Passwort und ein Benutzername zur Verfügung gestellt.

 

 § 3 Preise, Vergütung, Zahlungsbedingungen

 

 Die Datenabfrage nach § 2 Nr. 1 wird gegen Entgelt gewährt. Die Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste im Internet bzw. aus der vertraglichen Vereinbarung (individuelle Konditionen).

  1. Die Abrechnung der Abfrageeinheiten erfolgt zeitnah vor der Inanspruchnahme. Der Rechnungsbetrag ist nach Eingang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Mietercheck berechtigt, den Bezug weiterer Leistungen zu sperren und gleichzeitig unmittelbar zu kündigen. Außerdem erhebt Mietercheck Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. Es können jedoch auch abweichende Regelungen schriftlich getroffen werden.
  2. Preiserhöhungen können von Mietercheck nach deren Belange vorgenommen werden. In solch einem Fall wird dem Nutzer dies rechtzeitig (mind. 4 Wochen vor tats. Umsetzung der Erhöhung) mitgeteilt. Daraufhin hat der Nutzer ein 2-wöchiges Kündigungsrecht. Das vorhandene Guthaben an Bonitätsanfragen kann der Nutzer noch nutzen.
  3. Die voran genannten Bestimmungen 1. - 3. gelten demnach auch für alle Leistungen, die Mietercheck aus § 1 heraus dem Nutzer anbietet und dieser so annimmt.

 

§ 4 Rechte und Pflichten der Nutzer

 

Dem Nutzer stehen die Informationen aus § 2 Nr. 1 und 2. nur dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Hierzu ist Artikel 6-11 DSGVO einschlägig anzuwenden. Dieses berechtigte Interesse ist insbesondere dadurch begründet, dass der Nutzer ein wirtschaftliches Interesse im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mietvertrages, Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Vertragserfüllung nachweisen kann. Dazu wird dem Nutzer das Recht eingeräumt, Abfragen über das Datenportal gem. § 2 zu tätigen.

  1. Die Abfrage aus dem Datenportal erfolgt auf Veranlassung und auf Kosten des Nutzers. Er trägt auch sämtliche Kosten in seiner Sphäre (Endgerätekosten, Fernmeldegebühren, etc.).
  2.  Jeder Nutzer zum Vertragsverhältnis nach § 2 Nr. 1 und Nr. 2 erhält bei der Registrierung einen Benutzernamen und ein Passwort, für dessen Geheimhaltung er verantwortlich ist.
  3. Unabhängig hiervon ist jede Verarbeitung oder Nutzung der von Mietercheck übermittelten personenbezogenen Daten zu anderen als den vom Nutzer angegebenen und der Übermittlung zugrunde liegenden Zwecken untersagt. Hier gelten die Verordnungen gem. der EU-Datenschutzgrundverordnung (folgend auch DSGVO). Gleiches gilt hinsichtlich der Weitergabe der übermittelten Daten an Dritte, es sei denn es liegt eine für den Nutzer geltende Vollmacht bzw. Einwilligung vor. Diese ist vom Nutzer auf Verlangen von Mietercheck vorzulegen.
  4. Wird durch eine Verletzung der Geheimhaltung die Benutzung des Datenportals durch Dritte möglich, so trägt der Nutzer den durch die Verletzung entstehenden Schaden nach Art. 82 DSGVO und den entsprechenden Vorschriften des StGB respektive BGB. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
     

§ 5 Vertragsverletzung

 

Verletzt der Nutzer Bestimmungen des Vertrages, so ist Mietercheck berechtigt, den Zugriff zu dem Datenportal zu sperren. Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Mietercheck ist in folgenden Fällen zur sofortigen Einstellung der Auskunftserteilung und fristloser Kündigung des Vertrages berechtigt:
 

  • bei schuldhaftem Verstoß des Nutzers bzw. der von ihm beauftragten Mitarbeiter gegen Verpflichtungen aus diesem Vertrag (insbesondere Verstöße gegen die EU-DSGVO),
  • bei schuldhaft falschen oder unvollständigen Angaben im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrages,
  • wenn bei dem Nutzer oder in der Person seines gesetzlichen Vertreters ein wichtiger Grund gegeben ist, z.B. wenn dieser mit negativen Merkmalen im Mietercheck-Datenbestand in Erscheinung tritt.
  • Die fristlose Kündigung ist auch bei Zahlungsverzug durch den Nutzer seitens Mietercheck möglich.
     

§ 6 Kündigung


Die Laufzeit des Vertrages i.S. § 1 i.V. § 2 beträgt 12 Monate ab Vertragsannahme durch Bestätigung seitens des Nutzers (Annahme des Anmeldevorgangs). Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der ursprünglichen Vertragslaufzeit oder des Verlängerungszeitraumes schriftlich gekündigt wurde.

  1. Die Laufzeit des Vertrages i.S., § 2, Nr. 2 endet mit Abruf des ersten Bonitätsabrufs (Abfrage).
  2. Die Kündigung zu Nr. 1, muss schriftlich erfolgen. Wird die Kündigung per Email erklärt, muss der Vertragspartner diese unverzüglich bestätigen. Ausschlaggebend für den Kündigungszeitpunkt ist dann das Bestätigungsschreiben für die Kündigung oder eben das Datum bei elektronischer Zusendung wie E-Mail bspw. . Die Frist zur Kündigung für Leistungen aus § 1 außerhalb der Regel hier aus § 6, Nr. 1 und 2 beträgt 4 Wochen ab Kündigungserklärung durch den Nutzer und nach Eingang der Kündigung bei Mietercheck.
     

§ 7 Datenschutz, Vertraulichkeit


Der Nutzer wird hiermit gemäß Art. 6 Abs. 1 c, f DSGVO davon unterrichtet, dass Mietercheck seine vollständige Anschrift in digitaler Form speichert und Angaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, digital verarbeitet.

  1. Anfragen und Profile (laufende Anfragen zu einem fest umrissenen Thema) des Nutzers werden ebenfalls maschinell/digital gespeichert und verarbeitet.
  2. Mit Nutzung der Mietercheck-Webseiten stimmt der Nutzer den vorab beschriebenen Datenverarbeitungen zu. Die derzeitige Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und datiert vom Januar 2023. Durch veränderte rechtliche Rahmenbedingungen, die Weiterentwicklung unserer Webseiten und Angebote, die Implementierung neuer Technologien oder aufgrund geänderter gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit auf den Webseiten des Mieterchecks vom Nutzer abgerufen und gespeichert oder ausgedruckt werden (siehe Impressum der Homepage).
  3. Mietercheck gewährleistet die vertrauliche Behandlung der unter Nr. 7.1 und 7.2 genannten Daten. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
  4. Der Nutzer darf die übermittelten Daten nach § 1 + § 2 Nr. 1. und 2. nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, der dem angegebenen Anfrageinteresse entspricht (entspringt ebenfalls aus dem Kunden-Teilnahmevertrag).
  5. Mietercheck wird stichprobenweise das Vorliegen des berechtigten Interesses an der Datenübermittlung nach § 2 Nr. 1. und 2. prüfen. Im automatisierten Abrufverfahren nach § 2 Nr. 1. und 2. ist der anfragende Nutzer verpflichtet, die Gründe für das Vorliegen des berechtigten Interesses und die Art und Weise ihrer glaubhaften Darlegung aufzuzeichnen (dies entspringt u.a. aus der Beachtung auf Nutzerseite aus Art. 6 Abs. 1f DSGVO in Bezug auf dessen Drittbeachtung). Diese Aufzeichnungen sind Mietercheck auf Verlangen vorzulegen und sind vom Nutzer mindestens 12 Monate aufzubewahren, auch wenn ein Mietvertrag mit dem Mietinteressenten/Mieter nicht zustande kommt.
  6. Gemäß Art.-Folge 12-23 DSGVO ist Mietercheck ferner verpflichtet, den Betroffenen über die gespeicherten Daten sowie Datenherkunft und Auskunftsempfänger auf Verlangen des Betroffenen zu informieren. Dabei kann sich Mietercheck auch dem Partner Dateninformationsdienst Informa Solutions GmbH (EXPERIAN), Rheinstraße, 99, 76532 Baden-Baden bedienen.


§ 8 Inhalt der Auskünfte


Die Auskunft (Bonitätsprüfung) von Mietercheck enthält sowohl Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis als auch von weiteren Auskunftsquellen. Genauere Angaben sind gleichfalls aus der aktuellen Datenschutzerklärung zu entnehmen, die auf der Firmenhomepage von Mietercheck einzusehen ist (Impressum).
 

§ 9 Voraussetzungen der Auskunftserteilung


Eine Auskunftserteilung nach § 1 + § 2 Nr. 1. und 2. durch Mietercheck erfolgt nur, wenn der anfragende Nutzer ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegt. Ein berechtigtes Interesse liegt nur dann vor, wenn konkret mit der betroffenen Person der Abschluss eines Mietvertrages unmittelbar bevorsteht oder wenn die betroffene Person in die Abfrage eingewilligt hat oder im Rahmen basierend auf der Rechtsgrundlage Art. 6 DSGVO. (wie bspw. bei Zahlungsstörungen im lfd. Vertrag z.B.: Mietvertrag)

 

 § 10 Löschung

  1. Für die Rechte der Betroffenen gelten die Löschungsvorschriften aus der DSGVO. Löschungspflichten bestehen solange nicht, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
    Wie bspw. aufzubewahrende Handelsbücher, Buchhaltungsunterlagen, Sonstige Unterlagen. Die sonstigen, von Mietercheck beauskunfteten, Daten werden grundsätzlich nach 1 Kalenderjahr gelöscht.
  2. Ferner wird eine Löschung vorgenommen, wenn die Daten unrichtig sind oder aber die Richtigkeit durch Vorlage von Unterlagen nicht belegt werden kann.
  3. Für die Daten aus dem Schuldnerverzeichnis gelten die speziellen gesetzlichen Löschungsfristen (§§ 915 a, 915 b, 915 g ZPO).

 

§ 11 Urheberrecht

  1. Alle Urheberrechte bleiben bei Mietercheck und diesem auch vorbehalten. Dies gilt auch bspw., wenn Mietercheck dem Nutzer Unterlagen überlässt und der Nutzer Änderungen an den Unterlagen vornimmt, so ist Mietercheck von jeglichen Haftungsansprüchen, die evtl. erwachsen, vom Nutzer freizustellen (wenn z.B. Nutzer den zu Verfügung gestellten Mietvertrag) umlabelt auf Belange des Nutzers selbst).
  2. Mietercheck behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den Inhalten des Datenportals und den Inhalten der Mietercheck-Webseiten ausdrücklich vor.
  3. Der Nutzer darf die Ergebnisse der Online-Recherche nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Dies schließt das Recht ein, für die eigene Recherchenachbereitung ein Rechercheergebnis abzuspeichern. Einer schriftlichen Vereinbarung bedarf eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere das Kopieren von Daten auf weitere Datenträger, das Abspeichern von Daten zur Verwendung in einem lokalen Retrievalsystem, die Verwendung ausgegebener Daten zur Herstellung mehr als nur einzelner Ver- vielfältigungsstücke, die Herstellung systematischer Sammlungen, die gewerbliche Nutzung. Diese Pflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort.

 

§ 12 Gewährleistung und Haftung

  1. Schadensersatzansprüche, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von Mietercheck oder seinen Mitarbeitern beruhen, sind ausgeschlossen. Soweit ein Schaden auf Verzug oder Unmöglichkeit beruht und Mietercheck oder seine Mitarbeiter kein grobes Verschulden trifft, wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet. Auf die Höhe wird hierzu auf den Kunden-Teilnahmevertrag sowie Teilnahmevertrag und den folgenden Nr. 2. und 3. verwiesen.
  2. Soweit nicht nachfolgend ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, beschränkt sich die Verpflichtung von Mietercheck zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf die Höhe der von Mietercheck für die Ausführung des betreffenden Auftrages zustehenden Vergütung. Auf die Höhe wird hierzu auf den Kunden- Teilnahmevertrag sowie Teilnahmevertrag verwiesen.
  3. Für das von Mietercheck beauskunftete, von anderen Teilnehmern aus öffentlichen Verzeichnissen und sonstigen Quellen stammende Daten- bzw. Auskunftsmaterial übernimmt Mietercheck sowohl vom sachlichen Inhalt als auch von der Vollständigkeit her grundsätzlich keine Haftung. Bei Auskünften mit unrichtigem oder unvollständigem Inhalt, Hör-, Eingabe-, Übertragungs- und Übermittlungsfehlern, Identitätsverwechslungen, insbesondere bei unvollständigen Angaben zur Person, unrichtigen oder unvollständigen Auskünften infolge technischer Mängel, Teilausfall oder vollständigem Zusammenbruch der Auskunftsbereitschaft aus technischen Gründen beschränkt sich die Haftung von Mietercheck auf die Bestimmung nach hiesigem § 12 Abs. 1 und 2.
     

§ 13 Datensicherheit


Mietercheck verwendet innerhalb des Webseiten-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die vom Nutzer- Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Ob eine einzelne Seite unseres Webauftrittes verschlüsselt übertragen werden, erkennt der Nutzer an der geschlossenen Darstellung des Schlüssel- oder Schloss-Symbols in der Statusleiste seines Webbrowsers. Im Übrigen setzt Mietercheck geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur risikoangemessenen Sicherung der Datenverarbeitung ein und insbesondere um. Ferner erfolgen ebenfalls sog. Stresstests und die interne Weiterschulung auch im Zusammenhang der Anwendung der DSGVO.
 

 

§ 14 Informationen nach §§ 312 b ff. BGB


Gemäß §§ 312 b ff. BGB i. V. m. der BGB-InfoVO unterrichtet Mietercheck hier über die nachfolgenden Grundlagen, soweit noch nicht vorstehend geschehen (vgl. insbesondere § 2), des zu schließenden Vertrages:

Als Unternehmen gilt die Vermieterwelt GmbH mit Sitz in 70567 Stuttgart.

Geschäftsführer: Matthias Heißner und Ingo Roth;

geschäftsansässig: Zettachring 10, 70567  Stuttgart

Telefon: 0711/99760790

e-mail: [email protected]

  1. Widerrufs- und Rückgaberecht

Wird der Nutzer über Internet, E-Mail, Brief im Sinne dieser Vereinbarung Nutzer bei der Vermieterwelt GmbH, so ist er an seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Erklärung nicht mehr gebunden, wenn er seine Erklärung binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Vertragsbestätigung per E-Mail, Post widerruft.

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann entweder schriftlich oder elektronisch erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an

Vermieterwelt GmbH

Zettachring 10

70567 Stuttgart

 

Nach Eingang des Widerrufs ist Mietercheck verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurück zu erstatten. Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige in Anspruch genommene Dienste zu vergüten.
 

§ 14 Gerichtsstand
 

Als Gerichtsstand wird Stuttgart vereinbart.
 

§ 15 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die hiesigen Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Intern. UN-Recht wird gänzlich ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

Stand Juni 2023

 

Mietercheck - Bonitätsprüfung